Patentrechtsverletzung - kein Kavaliersdelikt
Das Patentrecht ist ein teil des Urheberrechts und geht mit dem Markenschutz einher, allerdings beschränkt es sich auf technische Entwicklungen und umfasst daher einen großen und wichtigen Wirtschaftsbereich.
Bei der Neuanmeldung eines Patents in Deutschland muss der Erfinder vor der Fassung des Patenttextes genau überlegen, ob es sich dabei um eine aussichtsreiche Anmeldung handelt. Im Prinzip können nicht alle technischen Entdeckungen patentiert werden, vor allem darf man keine allgemeingültigen Entdeckungen und Naturgesetze einreichen. Handelt es sich aber um eine Tüftelei oder eine Erfindung, welche zum ersten Mal dokumentiert wurde, dann ist die Anmeldung zum Patent problemlos möglich. Momentan kostet eine erste Anmeldung um die 60 €, dann hat man mehrere Monate Zeit die Erfindung weiter zu entwickeln oder Investoren anzulocken. Möchte man die Entwicklung endgültig anmelden, dann muss man nochmals einen vierstelligen Betrag für die Recherchegebühren an das Patentamt übermitteln, welche dann die Erfindung auf den eigenen Namen patentiert. Damit hat man alle Rechte über die Entwicklung und kann für eine industrielle Manufaktur durch andere Firmen Lizenzgebühren verlangen, vorausgesetzt man entwickelt selbst keine Produktionslinie. Man kann dann auch eine Patentrechtsverletzung ahnden.
Problematisch und sehr teuer wird die internationale Patentausweitung, denn das Deutsche Patentamt erhebt die Patente nur für Deutschland, große Firmen können aber auch im Ausland produzieren. Dafür gibt es internationale Patentorganisationen, welche Pakete vermitteln und auch weltweit recherchieren. Neben einfachen Erfindungen gibt es problematische Patentfälle, beispielsweise wenn man Marken schützen möchte. Im Markenschutz ist es auch verboten, durch die Entwicklung ähnlicher Markennamen als Unternehmer Werbevorteile zu ziehen.
14.03.2011